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Parteiausschluss

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Parteiausschluss Artikel

Buch-Tipp: Der Parteiausschluß Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Der Parteiausschluß". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu dem Buchhändler weiter geleitet.

Ein Parteiausschluss ist die schärfste Sanktionsmaßnahme politischer Parteien, um parteischädigendes Verhalten einzelner Mitglieder zu ahnden.

Bei den meisten Parteien geht dem Parteiausschluss ein so genanntes Parteiordnungsverfahren voraus, das häufig auch als Parteiausschlussverfahren genannt wird. Letztere Nennung ist aber falsch, da am Ende des Verfahrens nicht zwangsläufig der Ausschluss des Mitglieds steht; häufig wird auch ca. ein zeitlich befristetes Funktionsverbot verhängt.

Die Details dieser Verfahren sind in den Satzungen der Parteien geregelt, die sich (immerhin bei den etablierten Parteien in Deutschland) in diesem Punkt jedoch sehr stark ähneln:

  • Ein Parteiordnungsverfahren wird ca. bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung oder die Prinzipien der Partei eingeleitet.
  • Über die Einleitung eines Verfahrens können ca. Bundes- oder Landes- oder Kreisvorstände entscheiden.
  • Gegen die Entscheidung können ordentliche Gerichte angerufen werden.

Nicht verwechselt werden darf der Parteiausschluss mit dem Ausschluss eines Abgeordneten aus einer Fraktion, auch wenn der eine Ausschluss meist auch den anderen zur Folge hat.

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